Unternehmer, Existenzgründer, Jungunternehmer, Freelancer, Gründer aus der Arbeitslosigkeit und Wiedereinsteiger nach der Elternzeit haben in vielen Fällen die Möglichkeit, ihre Coaching-Sitzungen finanziell unterstützen zu lassen. Die Zuschüsse beziehen sich auf die Coachingsstunden, nicht jedoch auf die zu erstellenden Berichte, die wir bei aufwändigen Beratungsberichten extra in Rechnung stellen.
Im Folgenden finden Sie aktuelle Förderprojekte, die von meinen Klienten bereits in Anspruch genommen wurden und bei denen ich als zertifizierter Coach zugelassen bin.
Bitte beachten Sie, dass viele Bundesländer eigene Förderprogramme aufgelegt haben, die auch bei einem Coaching in einem andern Bundesland (also bei mir in Bayern) greifen, die ich hier aber jetzt nicht extra aufgelistet habe. Eine gute Übersicht über weitere Programme finden Sie unter http://www.foerderdatenbank.de des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Hinweis: wir bemühen uns, diese Übersicht aktuell zu halten, bitten jedoch um Verständnis, wenn die Förderstellen das Prozedere zwischenzeitlich geändert haben. Bitte informieren Sie sich auch immer aktuell auf den angegeben Seiten. Wir übernehmen keine Garantie für die Angaben auf diese Seite. Danke für Ihr Verständnis.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihre Cordula Nussbaum
Sie haben noch Fragen?
Schicken Sie mir eine Mail info(at)erfolg-reich-frei.de oder rufen Sie mich an: 08104 62 93 43-0.
Förderart: Zuschuss
Förderbare Themen: Unternehmensführung, Marketing, Aufbau neuer Märkte, Preisbildung, Produktgestaltung, Positionierung, Marketingkonzepte, Büroorganisation, Freiberuflichkeit uvm.
Gebiet: für Freiberufler mit Rechtssitz in Bayern. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Projekte.
Berechtigte: Existenzgründer und Betriebsübernehmer in Freien Berufen, deren
Gründungs/Übernahmedatum nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
Förderhöhe: Im Rahmen des Vorgründungs-Coaching-Programms werden maximal 70 Prozent des Beraterhonorars bezuschusst. Es können maximal 10 Tage gefördert werden. Gründer erhalten in Bayern einen Zuschuss von 50 Prozent bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar i. H. v. 800 Euro. Das vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf insgesamt 6.000 Euro nicht überschreiten.
Antrag und Beginn: Der Antrag ist vor Beginn des Coachings zu stellen. Die Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn Sie den Zuschussbescheid erhalten haben.
Infos, Download: Alle notwendigen Formulare und Informationen können Sie aktuell unter www.ifb-gruendung.de herunterladen
Ansprechpartner: Institut für Freie Berufe IFB an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen - Nürnberg Abteilung Gründungsberatung, Marienstrasse 2, 90402 Nürnberg, www.ifb-gruendung.de
Vorgehensweise:
1. Sie nehmen Kontakt mit mir auf. Wir klären in einem kostenlosen Vorgespräch Ihren Beratungsbedarf und den möglichen Umfang der Coaching-Maßnahme.
2. Sie stellen Sie einen Zuschussantrag beim IFB in Nürnberg.
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen eines persönlichen Erstgesprächs mit dem Institut für Freie Berufe Nürnberg. Das Antragsformular senden Sie bitte vorab an das IFB, ebenso ergänzende Antragsunterlagen laut dem aktuellen Merkblatt. Den Antrag und das Merkblatt finden Sie als Download hier
3. Bei festgestellter Förderwürdigkeit erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit Ihren Zuwendungsvertrag vom IFB zugeschickt.
4. Sie informieren mich über die Bewilligung und auf Basis der bewilligten Stunden erhalten Sie von mir eine Auftragsbestätigung und Rechnung über die vereinbarte Anzahl an Coachingstunden. Diese Rechnung bezahlen Sie wie bei Weiterbildungsmaßnahmen üblich vor Beginn des Coachings, und heben die Rechnung und Ihren Kontoauszug mit der entsprechenden Buchung bis zum Abschluss des Coachingprozesses gut auf.
5. Nach der Beratung erhalten Sie von mir einen Beratungsbericht und schicken diesen mit Ihrer Zahlungsbestätigung (Kontoauszug) und Rechnung an das IFB.
6. Sie erhalten Ihren Zuschuss in der Regel innerhalb von 6 bis 8 Wochen.
Viele IHKs bieten den Unternehmen in ihrem Einzugsgebiet Förderprogramme an. Die für Sie zuständige IHK und deren Fördermöglichkeiten können Sie unter www.dihk.de ermitteln. Nachfolgend sehen Sie das Programm der IHK München/Oberbayern, wo ich bereits als Coach zugelassen bin.
Förderart: Zuschuss
Programme: Gründer, Nachfolger und solche, die es werden wollen oder ihren Nebenerwerb zum Haupterwerb ausbauen wollen, können eine Coaching-Förderung in Anspruch nehmen. Es gibt zwei Programme zur Förderung von Beratungsleistungen.
Themen: Unternehmensführung, Marketing, Aufbau neuer Märkte, Preisbildung, Produktgestaltung, Positionierung, Marketingkonzepte, Büroorganisation uvm.
Gebiet: rechtlicher Hauptsitz im Gebiet des Freistaates Bayern. Die IHKs der anderen Bundesländer bieten ähnliche Programme.
Berechtigte: Existenzgründer und Betriebsübernehmer in gewerblichen Betrieben, deren Gründungs/Übernahmedatum nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (kleine und mittlere Unternehmen), Gründer aus der Arbeitslosigkeit oder Unternehmen vor der Gründung bzw. Übernahme.
Förderhöhe (Stand März 2010):
Gründer (in den ersten 5 Jahren): Diese erhalten in Bayern einen Zuschuss von 50 Prozent bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar i. H. v. 800 Euro. Das vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf insgesamt 6.000 Euro nicht überschreiten.
Gründer aus der Arbeitslosigkeit (im ersten Jahr). Diese erhalten in Bayern einen Zuschuss von 90 Prozent bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar i. H. v. 800 Euro. Das vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf insgesamt 4.000 Euro nicht überschreiten.
Vorgründungs-/Nachfolge-Coaching: Im Rahmen des Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern werden maximal 70 Prozent des Beraterhonorars bezuschusst, höchstens jedoch erhalten Sie 560 Euro Zuschuß pro Beratertag. Es können maximal 10 Tage gefördert werden.
Antrag und Beginn: Die Antragstellung erfolgt online: www.kfw.de/antragsplattform. Ergänzende Antragsunterlagen laut dem aktuellen Merkblatt senden Sie bitte parallel an die Industrie- und Handelskammer. Der Antrag ist vor Beginn des Coachings zu stellen. Die Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn Sie den Zuschussbescheid erhalten haben.
Infos, Download: Alle notwendigen Formulare und Informationen können Sie aktuell unter http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/starthilfe/Unternehmensgruendung/Finanzierung-fuer-Existenzgruender/Coaching/Gruendercoaching-Deutschland.htmlhttp://www.muenchen.ihk.de/
herunterladen
Ansprechpartner: die für Sie zuständige IHK
Vorgehensweise:
1. Sie nehmen Kontakt mit mir auf. Wir klären in einem kostenlosen Vorgespräch Ihren Beratungsbedarf und den möglichen Umfang der Coaching-Maßnahme.
2. Sie füllen die von der IHK benötigten Unterlagen aus (siehe Merkblatt und Infos auf der Website der IHKs, hier z.B. Merkblatt der IHK München), nennen mich als Ihr Wunsch-Coach und stellen einen Zuschussantrag bei Ihrer IHK.
3. Bei festgestellter Förderwürdigkeit erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit Ihren Zuwendungsvertrag von Ihrer IHK zugeschickt.
4. Wir schließen den Coachingvertrag ab und legen los.
5. Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von mir einen Beratungsbericht und schicken diesen mit Ihrer Zahlungsbestätigung (Kontoauszug) an die Förderstelle. Das Coaching und inklusive der Abrechungsunterlagen muss im Bewilligungszeitraum erfolgen.
6. Sie erhalten Ihren Zuschuss in der Regel innerhalb von 6 bis 8 Wochen.
Förderart: Zuschuss
Förderbare Themen:
Gebiet: Bund
Berechtigte: Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe. Wenn Sie bereits Ihr Unternehmen gegründet haben und seit mindestens einem Jahr am Markt sind, können Sie die Hilfe von mir in Anspruch nehmen, um Fragen und Herausforderungen, die sich bei der Unternehmensführung ergeben, gemeinsam anzugehen. Bei einer Unternehmensnachfolge kann der Antrag direkt nach Übernahme des Unternehmens gestellt werden.
Förderhöhe: Zuschuss in Höhe von 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500 EUR.
Bei allgemeinen Beratungen und Umweltschutzberatungen beträgt der Zuschuss 40% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500 EUR für die Einzelberatung. Bei mehreren, allgemeinen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro (innerhalb der Laufzeit der Richtlinie).
Innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinien können, neben den allgemeinen Beratungen, auch für mehrmalige Existenzaufbauberatungen Fördergelder von bis zu 3.000 EUR beantragt werden.
Antrag und Beginn: Der Antrag ist nach Abschluss des Coachings zu stellen.
Infos, Download: Alle notwendigen Formulare und Informationen können Sie aktuell unter http://www.bafa.de herunterladen.
Ansprechpartner: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn
Tel. (0 61 96) 9 08-5 70
E-Mail: foerderung(at)bafa.de
Internet: http://www.bafa.de
www.beratungsfoerderung.net
Förderart: Zuschuss
Förderbare Themen: Existenzgründung & -sicherung (Beratungen innerhalb des ersten Jahres nach Gründung), Maßnamen der beruflichen Weiterbildung
Gebiet: Bund
Berechtigte: Existenzgründer/-innen (die Überbrückungsgeld oder einen
Existenzgründungszuschuss nach dem SGB III erhalten), Arbeitslose
Beschäftigte, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, Arbeitnehmer, die nicht über eine ausreichende berufliche Qualifikation verfügen. Arbeitnehmer, insbesondere Frauen, die nach einer Phase der Nichtbeschäftigung
(Familienpause) wieder in das Berufsleben zurückkehren wollen.
Förderhöhe: Aufgrund der sehr unterschiedlichen Situation auf den regionalen Arbeitsmärkten, legen die einzelnen Agenturen für Arbeit unterschiedliche Sätze fest. Der jeweilige Vermittler/ Berater entscheidet im Gespräch über die maximale Höhe der Förderung. Klienten von mir erhielten z.B. 40 Euro/Coachingsitzung, ein anderer einen 500-Euro-Beratungsgutschein.
Antrag und Beginn: Der Antrag ist vor Vertragsabschluss mit dem Coach, also vor Beginn des Coachings zu stellen.
Ansprechpartner: Anträge für das Coaching erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsvermittler, zuständig ist die Agentur, in deren Bezirk der Existenzgründer/Wiedereinsteiger wohnt.
Für alle Fördermöglichkeiten besteht kein Rechtsanspruch. Ausschlaggebend über die Bewilligung sind die jeweilige Situation des Antragstellers sowie die Haushaltslage der jeweiligen Förderstellen. Diese Übersicht wurde von mir nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt. Ich übernehme jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Bedingungen direkt bei der entsprechenden Förderstelle.
Ich freue mich, wenn Sie sich für ein Coaching bei mir entscheiden und unterstütze Sie gerne bei allen Fragen rund um eine Förderung. Sprechen Sie mich einfach an.
Stand der Informationen: März 2010
(c) by Cordula Nussbaum, alle Angaben ohne Gewähr.

